von Eckart Henze
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13. Februar 2022
Die GdP-Vorteile für heilfürsorgeberechtigte Polizeianwärter 1. Beitragsfreie Rahmenanwartschaft Damit ist der dringend benötigte Krankenversicherungsschutz für ambulante Leistungen und stationäre Regelleistungen nach Ende der Heilfürsorge (Tarife AB und SB-R) sichergestellt. Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich schon heute die nach Ende der Heilfürsorge dringend benötigte private Krankenversicherung. Die Aktivierung nach Ende der Heilfürsorge erfolgt nämlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die während der Dauer der Anwartschaft eintreten, sind ohne Zuschlag mitversichert. Ein beruhigendes Gefühl. Ihre GdP-Vorteile nach Ende der Ausbildung: ✓ Aktivierung der Rahmenanwartschaft passend zum jeweiligen Beihilfeanspruch ✓ Bei Heilfürsorgeanspruch bis zur Pensionierung können Sie Ihre Anwartschaft in einem besonders beitragsgünstigen Kollektivvertrag fortsetzen. 2. Einfache Erweiterung der Rahmenanwartschaft Innerhalb von drei Monaten ab Dienstbeginn haben Sie folgende Vorteile: ✓ vereinfachtes Antragsverfahren ✓ keine Gesundheitsprüfung, damit garantierte Annahme für: – ambulante Heilfürsorgeergänzung (Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz ...) (Tarife R-GE, R-GE-PLUS, R-GE-TOP, Z 50-3) – ambulante Beihilfeergänzung in Anwartschaft (Tarif KOMFORT-B-E[1], EXKLUSIV-B-E[1]) – stationäre Wahlleistungen (Behandlung durch Spezialisten, bessere Unterkunft) (Tarife KOMFORT-B-W, EXKLUSIV-B-W, EXKLUSIV-B-ES) – Krankenhaustagegeld zur Deckung der bestehenden stationären Abzugsbeträge (Tarif R-EKH) – erforderliche Pflegepflichtversicherung (Tarif PVB) – PflegeSchutz-Programm (Tarif PflegeSTART) sowie die staatlich geförderte Pflegeabsicherung (Tarife PflegeBAHR, PflegeBAHRPLUS) Die GdP-Vorteile für beihilfeberechtigte Polizeianwärter 1. Einfache Beantragung des beihilfekonformen Krankenversicherungsschutzes Bei Beantragung innerhalb von drei Monaten ab Dienstbeginn haben Sie folgende Vorteile: ✓ vereinfachtes Antragsverfahren ✓ keine Gesundheitsprüfung, damit garantierte Aufnahme für: – die bedarfsgerechte Ergänzung Ihres Beihilfeanspruchs, inklusive stationärer Wahlleistungen, Tarife: R-START-B, bzw. R-KOMFORT-B+, R-KOMFORT-B-W+, R-KOMFORT-B-E(1), bzw. R-EXKLUSIV-B, R-EXKLUSIV-B-W, R-EXKLUSIV-B-E(1), R-EXKLUSIV-B-ES) – Krankenhaustagegeld zur Deckung der bestehenden stationären Abzugsbeträge (Tarif R-EKH) – erforderliche Pflegepflichtversicherung (Tarif PVB) – PflegeSchutz-Programm (Tarif PflegeSTART) sowie die staatlich geförderte Pflegeabsicherung (Tarife PflegeBAHR, PflegeBAHRPLUS)